Beim Umzug an den Steuern sparen

Der Finanzminister hilft beim Umzug

"Wer einen Fachbetrieb für seinen Umzug beauftragt, schont erstens seine Nerven, weil ihm, wenn gewünscht, zwischen Einpacken und Abbauen am alten Wohnort und Auspacken und Aufbauen im neuen Zuhause alles von geschultem Fachpersonal abgenommen wird." betont Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der die Interessen von mehr als 1.000 Umzugsspeditionen vertritt. "Zweitens können Privatpersonen ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen und dadurch richtig Geld sparen!"

Denn Umzugsdienstleistungen zählen steuerrechtlich gesehen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb können auf Antrag inzwischen bis zu 4.000 Euro von der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen werden. Das entspricht 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, die nach dem Gesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Eine Familie wechselt aus privaten Gründen ihren Wohnort und beauftragt für die Durchführung des Umzugs eine Umzugsspedition. Der Umzug kostet die Familie insgesamt 2.050 Euro. Die Arbeits- und Transportkosten sowie die Preise für das Verpackungsmaterial und den Einsatz des Außenaufzuges sind in der Rechnung einzeln aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, dass das Fachpersonal, der Transport des Umzugsguts und der Außenaufzug die Familie 1.960 Euro kostet. Und diese können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden. In diesem Beispiel sind es 392 Euro. Ihr privater Umzug kostet die Familie damit nach Abzug der Steuerentlastung nur noch 1.658 Euro.

Um in den Genuss dieser Entlastung zu kommen, müssen die Umziehenden auf einige Details achten. So muss derjenige, der später die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will, sowohl Auftraggeber des Umzugs als auch Rechnungsempfänger sein. Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten zudem einzeln ausgewiesen sein, gleiches gilt für die Mehrwertsteuer. Außerdem muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Umzugsunternehmens enthalten. Und schließlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Umzugsunternehmens überwiesen hat. Ein bar bezahlter Umzug kann nicht als abzugsfähig anerkannt werden.

Doch nicht nur Umzüge aus privaten Gründen sind unter den genannten Voraussetzungen abzugsfähig, sondern auch beruflich bedingte Wohnortwechsel können in der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit abgesetzt werden.

Ein guter, von einem Fachbetrieb professionell durchgeführter Umzug muss nicht teuer sein und es gibt keinen Grund, am falschen Ende zu sparen. "Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geld sparen", betont Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik in Hattersheim. Qualifiziertes Fachpersonal erledigt die Arbeiten schnell und gewissenhaft, ohne dass Möbel beschädigt werden und die (Vor)-Freude auf die neue Wohnung durch Ärger und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe getrübt wird.

Wir von der Helfenden Hand beraten Sie als AMÖ zertifizierter Umzugsservice gerne zum Thema "Steuern sparen beim Umzug" - rufen Sie uns einfach an!


Die Helfende HandKolumbusstr. 13, 71063 SindelfingenTelefon: +49 (0) 7031 43 66 90